sponsored by moondesign
Home arrow Über uns arrow Beitrags- und Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung
I. Mitgliedsbeiträge


  • Es werden folgende monatliche Mitgliedsbeiträge festgesetzt:

a) Erwachsene 15,00 €

b) Ehepaar 30,00 €

c) Familie (2 Erwachsene mit Kind/Kindern bis zu

18 Jahren) 35,00 €

d) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 5,00 €

e) Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten 7,50 €

f) Förderndes Mitglied 5,00 €

  • Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im voraus bargeldlos zu entrichten.

  • Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. eines Jahres wird grundsätzlich der gesamte Jahresbeitrag fällig; bei Eintritt ab dem 01.07. eines Jahres wird der Beitrag für ein halbes Jahr fällig.


II. Gastspieler

  • Nichtmitglieder des Vereins zahlen für die Nutzung der Anlage pro Stunde und Platz

eine Gebühr in Höhe von 10 €.

Gebührenmarken können bei ALADIN, Schmiedestraße 31 und im 4-Fun, Bernard-

Liening-Straße 24, erworben werden.


III. Arbeitsdienst


  • Jedes aktive Vereinsmitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres hat jährlich für zehn Stunden Arbeitsdienst auf der Tennisanlage zu verrichten. Für jede nicht geleistete Stunde ist ein Betrag von 10 € (Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres 5 €) zu zahlen. Dieser Betrag wird im 1. Quartal des Folgejahres per Lastschrift eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.



IV. Schlüsselpfand


  • Tennisplätze und Tennisheim sind grundsätzlich verschlossen. Jedes aktive Vereins
    mitglied kann die erforderlichen Schlüssel beim Vorstand gegen Hinterlegung eines Schlüsselpfandes von 20 € erhalten. Das hinterlegte Pfand wird bei Rückgabe der Schlüssel wieder ausgezahlt.


Die vorstehende Beitrags- und Gebührenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am

19. November 2004 beschlossen und tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.


Kappeln, den 19. November 2004



gez. Der Vorstand